Der Projektträger hat die ordnungsgemäße, dem Zuwendungsbescheid entsprechende Verwendung der bewilligten Fördermittel nachzuweisen. Enthält der Bewilligungsbescheid der Stiftung projektbezogen keine anderslautenden Regelungen, ist die Verwendung bewilligter Mittel durch den Projetträger gegenüber der Stiftung spätestens 2 Monate nach Mittelabruf nachzuweisen. Hierfür ist das entsprechende Formblatt der Stiftung zu verwenden.
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