Mitfördern – weil jeder Euro zählt!
Auch mit kleinen Beträgen unterstützen Sie unsere Stiftung und damit die Region. Ihre Einzelspende verwenden wir zeitnah für eine satzungsgemäße Projektförderung. Anlass könnte zum Beispiel Ihr runder Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderes besonderes Ereignis sein.
Unsere Arbeit fördern Sie nachhaltig durch eine Zustiftung in den Vermögensstock. Sie steigert die Erträge aus dem Stiftungskapital, bleibt über Generationen erhalten und stärkt durch ihre Zinsen in jedem Jahr aufs Neue langfristig die Erfüllung der Stiftungszwecke. Den Zeitpunkt der Zustiftung bestimmen Sie selbst. Dies kann zu Lebzeiten geschehen, aber auch im Rahmen Ihres letzten Willens.
Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden wie auch Zustiftungen sind steuerlich absetzbar. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt.
Bankverbindung der Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin:
| IBAN BIC |
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