Die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erwartet von Projektträgern, die sie unterstützt, Professionalität des Managements, Wirtschaftlichkeit in der Projektsteuerung und Wirksamkeit des Projektmarketings.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Für Förderanträge ist grundsätzlich ein Antragsformular der Stiftung zu verwenden.
- Voraussetzung für die Bearbeitung von Förderanträgen ist die Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplans zum jeweiligen Einzelprojekt.
- Förderanträge sind jeweils grundsätzlich bis zum 31. Januar für die Frühjahrssitzung und jeweils bis zum 31. Juli für die Herbstsitzung des Stiftungsrates vollständig einzureichen.
- Vorhaben, die vor Beschlussfassung des Stiftungsrates begonnen wurden, sind von einer Förderung in der Regel ausgeschlossen. Eine nachträgliche Förderung bereits abgeschlossener Vorhaben erfolgt nicht.
- Wer einen Antrag auf Förderung durch die Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt, hat Eigenmittel in angemessenem Rahmen aufzubringen. Dabei sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. öffentliche Zuschüsse, auszuschöpfen.